Ausstellungsräume

Ausstellung „Erleben, was die Welt bewegt“, Überseemuseum Bremen

Die meisten Ausstellungen (Wanderausstellungen hier außen vorgelassen) werden für bestimmte, vorhandene Ausstellungsgebäude und -räume geplant. Ob und in welchem Maße die Räumlichkeiten für eine Ausstellung umgebaut oder ausgestaltet werden, hängt von projektspezifischen Faktoren ab. So ist es bei kleinen Ausstellungsprojekten mit geringem Budget und kurzer Laufzeit eher die Regel, dass wenig oder gar nichts am Raum verändert wird. Bei größeren, teureren und langfristigeren Ausstellungen kann das Gegenteil der Fall sein: Möglicherweise wird für so eine Ausstellung ein eigenes Gebäude oder ein Anbau errichtet; bei Bestandsbauten werden vielleicht der gesamte Bodenbelag ausgetauscht, Zwischenwände neu gesetzt, Fenster eingebaut oder geschlossen, Decken abgehängt oder geöffnet. Derlei massive Eingriffe in die Gebäudestruktur bieten etliche besonders wirksame Optionen für umweltfreundliche Lösungen, werden aber in der Regel von Architekten in Zusammenarbeit mit den Bauherren geplant und verantwortet und eher nicht vom Ausstellungsmacher. Vor diesem Hintergrund soll auf die Themenbereiche des nachhaltigen und energieoptimierten Bauens und Sanierens hier nicht weiter eingegangen werden. Der Fokus soll auf Optionen liegen, die sich aus der projektbezogenen Nutzung von Ausstellungsräumen typischerweise ergeben.

Ausschreibungsrelevante Ansprüche

Einige Vorgaben der öffentlichen Hand zum nachhaltigen Bauen können auch direkt auf kleinere Projekte übertragen und von diesen übernommen werden. So hat sich zum Beispiel die Bundesregierung verpflichtet, für öffentliche Bauten ausschließlich Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft zu verwenden. Diese Verpflichtung ist auch in kleineren Projekten umsetzbar. Generell ist es empfehlenswert, alle Baumaßnahmen, die ökologisch nachhaltig umgesetzt werden sollen, in der Ausschreibung für ein Bauprojekt auch entsprechend zu definieren. Viele Detailentscheidungen bringen Handlungsspielräume mit sich, die genutzt werden können, wenn klargestellt ist, dass dies erwünscht oder eben sogar gefordert ist.

Rauminszenierungen unter Umweltaspekten planen

Die Arbeitsfelder von Architekten und Ausstellungsmachern überschneiden sich im Bereich der Ausstellungsräume besonders stark. Insbesondere Konzepte für größere Dauerausstellungen betonen das Raumerlebnis und inszenieren Ausstellungsräume als ganz besondere Themenwelten, in die die Ausstellungsstationen und Exponate vollständig eingebettet sind. Je nach Ausstellungsthema wird der Raum zum Beispiel zur unterirdischen Höhle oder zum Baumhaus, zum Maschinenraum eines Schiffes oder zu einem Raumschiff im All, zur mittelalterlichen Bibliothek oder zum Forschungslabor, zum Inneren eines Organes oder zu einer Welt, in der der Besucher sich als Zwerg erlebt, zum Dschungel oder zur Arktis. Das bringt auch neue Anforderungen für den Ausstellungsbau mit sich:
Wenn der Raum und das Ausstellungsthema so eng miteinander verknüpft sind, werden Auf- und Umbauten aufwendiger. Es wird viel Material und Energie für die Herstellung der Kulissen eingesetzt, und es entsteht in der späteren Phase einer Neuausstattung oder eines Rückbaus mehr Abfall, der entsorgt werden muss. In jedem Fall sollten Ausstellungsmacher schon bei der Planung von materialintensiven Inszenierungen ein Weiternutzungs- oder Entsorgungskonzept mitentwickeln. Eine aus ökologischer Sicht eingeforderte Langlebigkeit und eine aus pragmatischer Sicht wünschenswerte Flexibilität müssen sich nicht ausschließen.

Brandschutz in Ausstellungsräumen

Die Vorbeugung von Bränden ist im Kontext jeder Ausstellung oberste Pflicht der Ausstellungsmacher und -betreiber. Sie dient dem Schutz der Umwelt, der Öffentlichkeit, der ausgestellten Objekte, des Ausstellungsgebäudes, vor allem aber dem Schutz von Leib und Leben der Ausstellungsbesucher. Dies gilt unabhängig von der Art der Ausstellung. Im Themenkomplex umweltfreundlicher Ausstellungen kann dem Brandschutz eine besondere Bedeutung zukommen, weil hier gerne alternative Leichtbaustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Wabenplatten aus Karton oder auch Textilien. Viele dieser Materialien sind leicht- oder normalentflammbar und entsprechen damit gemäß DIN 4102 nicht der Baustoffklasse B1. Diese sieht eine Schwerentflammbarkeit vor und wird zum Beispiel von Event- und Messeveranstaltern häufig für alle eingesetzten Bauelemente gefordert.
Der deutschen Klassifizierung von Baustoffen wurden mittlerweile mit DIN EN 13501-1 und DIN EN 13501-2 zwei europäische Normen zur Seite gestellt, die die Klassen noch feiner unterteilen und auch Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen berücksichtigen. Bis auf Weiteres sind allerdings noch beide Systeme gleichwertig gültig und alternativ anwendbar. Ausstellungsmacher sollten vor Materialentscheidungen das Angebot genau prüfen: So sind zum Beispiel viele Textilien in Varianten mit B1-Zertifizierung erhältlich, und auch Wabenplatten, die nur aus Karton bestehen, gibt es bei manchen Herstellern in einer B1-Ausstattung. Den rechtlichen Vorgaben kann also oft durch die Materialwahl entsprochen werden.

Die für die Produktion bestimmter Werkstoffe eingesetzten Flammschutzmittel sind allerdings nicht unbedingt umweltfreundlich. So wurde 2013 für das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan), das insbesondere in Dämmplatten eingesetzt wurde, ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. In der Folge dieses Verbotes wurden verschiedene alternative Ersatzstoffe entwickelt, die auf unterschiedlichen Stoffen basieren. Neben anorganischen Stickstoff- und Phosphorverbindungen sind dies zum Beispiel auch Mittel aus Molke oder Soda (Natriumkarbonat). Wer ein mit einem Flammschutzmittel behandeltes, industriell hergestelltes Produkt kauft, wird allerdings kaum in Erfahrung bringen können, welches Flammschutzmittel hierfür konkret eingesetzt wurde. Die besonders strengen Brandschutzvorgaben für Messen sind nicht automatisch mit den baurechtlichen Vorschriften für typische Ausstellungsgebäude gleichzusetzen.

In Sachen Brandschutz spielen etliche Parameter eine Rolle für die Bewertung einer Gefährdungssituation. Manchmal gibt es auch für eine vermeintlich problematische Ausgangslage eine ganz einfache Lösung, zum Beispiel die Anbringung eines zusätzlichen Feuerlöschers. Solche Lösungen sollten allerdings immer in Zusammenarbeit mit Experten wie Architekten, Bauingenieuren oder der Feuerwehr erarbeitet werden. Bei großen Ausstellungsprojekten, die durch genehmigungspflichtige Baumaßnahmen begleitet sind, sind die genannten Fachleute ohnehin beteiligt. Sie kennen die genauen Vorgaben, die in den Landesbauordnungen der Bundesländer, aber auch in einzelnen Sonderbauverordnungen, wie zum Beispiel in der Versammlungsstättenverordnung, festgeschrieben sind und berücksichtigen diese in den Planungen. In den großen Bereich des baulichen Brandschutzes gehören auch Maßnahmen wie die Sicherstellung der Zugänglichkeit aller Gebäudeteile für die Feuerwehr und die Einhaltung der Vorgaben für die Rettungswege. Wenn eine Ausstellung in einem Gebäude realisiert wird, das baurechtlich und brandschutztechnisch zu einem früheren Zeitpunkt schon abgenommen wurde, ist der Ausstellungsbetreiber in der Pflicht: Er muss prüfen oder prüfen lassen, ob im Kontext der Umgestaltungsmaßnahmen eine Änderung der Nutzung vorliegt, ob tragende Teile des Gebäudes betroffen sind oder ob sonstige für den Brandschutz eventuell relevante Maßnahmen geplant sind. Falls einer oder mehrere dieser Punkte zutreffen, muss die Baumaßnahme durch das Bauamt genehmigt werden. Falls nicht, können kleinere Umbauten gegebenenfalls auch ohne den Rückhalt eines Architekten oder Bauingenieurs geplant und realisiert werden. Dies birgt aber unter anderem auch das Risiko, dass existierende Brandschutzmaßnahmen aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit ausgehebelt oder außer Kraft gesetzt werden. Ein Beispiel dafür könnte die Platzierung von Ausstellungsobjekten in Fluren und Treppenhäusern sein, die als Rettungswege für eine solche Nutzung tabu sind. Im Gegensatz zu Schulen, Altersheimen oder Krankenhäusern finden in Museen und ähnlichen Institutionen nicht zwingend turnusmäßige Brandschauen statt. Unter Umständen bleiben deshalb Veränderungen an der Gefährdungslage oder an Brandschutzmaßnahmen lange Zeit unentdeckt. Eine dringende Empfehlung ist deshalb: Zu Beginn der Planungsphase, in der Mitte der Umsetzungsphase und ergänzend rechtzeitig vor der Eröffnung einer Ausstellung sollte die Gesamtsituation hinsichtlich möglicher Brandgefahren und unter Berücksichtigung der vorhandenen Brandschutzmaßnahmen gewissenhaft überprüft werden. Letztendlich verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der baulichen Vorgaben und für den sicheren Betrieb eines Gebäudes bei dem Betreiber. Die Tatsache, dass kleinere Baumaßnahmen und Einbauten nicht unbedingt bauamtlich genehmigt werden müssen, spricht die Verantwortlichen im Schadensfall von ihrer sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht frei.

Praxisbeispiele Ausstellungsräume